Wissenswertes von A bis Z

Dauer einer Sitzung beim Heilpraktiker:
Die Dauer einer Behandlung beim Heilpraktiker ist individuell und kann deswegen nicht pauschal angegeben werden. Nehmen Sie sich für den ersten Termin ausreichend Zeit, denn es ist uns wichtig Sie kennenzulernen und uns intensiv mit Ihrer Gesundheit zu beschäftigen. Nach dem ersten Gespräch wird Ihnen mitgeteilt wie lange die Folgebehandlungen dauern werden. 

Anfahrt:

Die Praxis befindet sich in der Dörnbergstraße 26 in Ahnatal - im Ortsteil Weimar.

Eine genaue Wegbeschreibung befindet sich unter der Rubrik "Kontakt".

 

Bus: Eine Bushaltestelle ist nur 20 m von der Praxis entfernt; Haltestelle Ahnatal-Weimar Bahnhof

 

Bahn: Es ist ein Bahnhaltestelle ca. 50m von der Praxis entfernt; mit den Bahnen RE 04 und RT 4 bis zur Haltestelle Ahnatal-Weimar



Hinweis erster Besuch:

Für einen Behandlung bringen Sie bitte ein großes Badehandtuch mit, welches wir Ihnen gerne für weitere Behandlungstermine bei uns aufbewahren. Zusätzlich sollten Sie zum Wohle Ihre Gesundheit mit Freude an die Umsetzung Ihrer individuellen Gesundheitsziele herangehen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

 

Wenn Sie als Kassenpatient zur ersten Behandlung kommen, darf Ihr Rezept nicht älter als 10 Tage sein! Im Notfall verlängert Ihnen Ihre Arztpraxis Ihr Rezept oder wir kümmern uns darum.

Krankenkassenübernahme von Heilpraktikerbehandlungen:
Von gesetzlichen Krankenkassen werden die Behandlungen eines Heilpraktikers i.d.R. nicht übernommen. Dennoch werden durch Zusatzversicherungen bereits eine Vielzahl von Leistungen übernommen. Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden Pakete angeboten, die auch die Behandlung eines Heilpraktikers abdecken.

 

Viele private Krankenkassen hingegen decken eine Reihe naturheilkundlicher Therapieformen ab. Privatversicherte sollten vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob die Kosten übernommen werden.

Parkplätze:

Sind unmittelbar vor der Praxis in ausreichender Anzahl vorhanden



Physiotherapie:
Sowohl für Kassen- als auch für Privatpatienten gilt momentan in Deutschland, dass es Physiotherapie grundsätzlich immer nur auf ärztliche Verordnung hin gibt! Denn der Arzt sollte einschätzen, ob Bedarf besteht oder nicht und wenn ja, wie oft und wie viel. Daher ist ein Besuch eines Arztes/Spezialisten vor der Therapie unerlässlich. Sollte das Behandlungsbudget des Arztes erschöpft sein, so können Sie sich vom Arzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen und die Physiotherapie privat weiter durchführen. Bedenken Sie aber hierbei, dass ihre gesetzliche Krankenkasse in diesem Fall die Behandlung nicht erstattet und Sie die Rechnung selbst zahlen müssen.

Verordnung Physiotherapie:

Eine Verordnung (Heilmittelverordnung - Maßnahmen der physikalischen Therapie) darf ausgestellt werden von einem

  • Hausarzt / Praktischer Arzt
  • Chirurg (sämtliche Bereiche z.B. Hand, Fuß, etc)
  • Orthopäden
  • Kieferorthopäden / Zahnarzt
  • Internist
  • Neurologen
  • HNO-Arzt
  • Gynäkologen
  • Kinderarzt
  • Rheumatologen
  • Kardiologen
  • Radiologen
  • Psychiater
  • ambulantes / stationäres Operationszentrum